Weitere Entscheidung unten: FG Düsseldorf, 18.12.2020

Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 K 3508/18 H(U)   

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https://dejure.org/2020,44500
FG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 K 3508/18 H(U) (https://dejure.org/2020,44500)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.12.2020 - 10 K 3508/18 H(U) (https://dejure.org/2020,44500)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Dezember 2020 - 10 K 3508/18 H(U) (https://dejure.org/2020,44500)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Rechtschutzgewährende Auslegung eines Einspruchsschreibens - Bezeichnung des Rechtsbehelfsführers - Auslegungsbedürftigkeit einer eindeutigen, aber verfahrensrechtlich nicht zielführenden Verfahrenserklärung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 11/15

    Auslegung und Umdeutung von Erklärungen eines Steuerberaters - keine förmliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 K 3508/18
    Zudem sei die Person des Erklärenden nach der Rechtsprechung des BFH - anders als von den Klägern vorgetragen - gerade nicht umdeutungsfähig (Verweis auf Beschluss vom 23.11.1978 - I R 56/76, BStBl II 1979, 173, Beschluss vom 10.04.2001 - V B 116/00, BFH/NV 2001, 1220; Urteil vom 14.06.2016 - IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676).

    So hat es der BFH z.B. in dem Verfahren IX R 11/15 (Urteil vom 14.06.2016, BFH/NV 2016, 1676) ausdrücklich abgelehnt, eine von einem Steuerberater abgegebene Erklärung einer anderen Person zuzuordnen als der, die in dem Schreiben ausdrücklich benannt war.

  • BFH, 28.11.2018 - I R 61/16

    Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 K 3508/18
    Würde dagegen in eine eindeutige Verfahrenserklärung "hineingelesen", was sinnvollerweise hätte beantragt werden sollen, dann würde es sich bei dieser Vorgehensweise nicht mehr um eine Auslegung, sondern um eine Korrektur der Verfahrenserklärung handeln, welche mit dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung nicht gerechtfertigt werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 28.11.2018 - I R 61/16, BFH/NV 2019, 898).
  • BFH, 08.10.2019 - X R 23/18

    Auslegung der Beteiligtenbestimmung in der Klageschrift

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 K 3508/18
    Ist die Prozesserklärung dagegen klar und eindeutig und entspricht sie offensichtlich dem bekundeten Willen des Erklärenden, besteht kein Raum für eine gegenteilige Auslegung (zu allem BFH, Urteil vom 08.10.2019 - X R 23/18, BFH/NV 2020, 361 m.w.N.).
  • BFH, 23.11.1978 - I R 56/76

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 K 3508/18
    Zudem sei die Person des Erklärenden nach der Rechtsprechung des BFH - anders als von den Klägern vorgetragen - gerade nicht umdeutungsfähig (Verweis auf Beschluss vom 23.11.1978 - I R 56/76, BStBl II 1979, 173, Beschluss vom 10.04.2001 - V B 116/00, BFH/NV 2001, 1220; Urteil vom 14.06.2016 - IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676).
  • BFH, 10.04.2001 - V B 116/00

    USt-Festsetzung gegen GbR; Einspruchsbefugnis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 K 3508/18
    Zudem sei die Person des Erklärenden nach der Rechtsprechung des BFH - anders als von den Klägern vorgetragen - gerade nicht umdeutungsfähig (Verweis auf Beschluss vom 23.11.1978 - I R 56/76, BStBl II 1979, 173, Beschluss vom 10.04.2001 - V B 116/00, BFH/NV 2001, 1220; Urteil vom 14.06.2016 - IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676).
  • BFH, 13.11.1998 - VII B 236/98

    Auslegung von Willenserklärungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 08.12.2020 - 10 K 3508/18
    Denn die Klarheit und Eindeutigkeit einer Rechtsbehelfsschrift werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass in ihr ein Rechtsbehelfsführer genannt werde, der von dem bezeichneten Bescheid nicht betroffen werde (Verweis auf BFH, Beschluss vom 13.11.1998 - VII B 236/98, BFH/NV 1999, 591).
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Rechtsprechung
   FG Düsseldorf, 18.12.2020 - 10 K 3508/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,78137
FG Düsseldorf, 18.12.2020 - 10 K 3508/18 (https://dejure.org/2020,78137)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.12.2020 - 10 K 3508/18 (https://dejure.org/2020,78137)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Dezember 2020 - 10 K 3508/18 (https://dejure.org/2020,78137)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Aufhebung einer Einspruchsentscheidung bei Unklarheit in wessen Namen der Einspruch eingelt wurde

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.06.2016 - IX R 11/15

    Auslegung und Umdeutung von Erklärungen eines Steuerberaters - keine förmliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2020 - 10 K 3508/18
    Zudem sei die Person des Erklärenden nach der Rechtsprechung des BFH - anders als von den Klägern vorgetragen - gerade nicht umdeutungsfähig (Verweis auf Beschluss vom 23.11.1978 - I R 56/76, BStBl II 1979, 173 , Beschluss vom 10.04.2001 - V B 116/00, BFH/NV 2001, 1220 ; Urteil vom 14.06.2016 - IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676 ).

    So hat es der BFH z.B. in dem Verfahren IX R 11/15 (Urteil vom 14.06.2016, BFH/NV 2016, 1676 ) ausdrücklich abgelehnt, eine von einem Steuerberater abgegebene Erklärung einer anderen Person zuzuordnen als der, die in dem Schreiben ausdrücklich benannt war.

  • BFH, 28.11.2018 - I R 61/16

    Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2020 - 10 K 3508/18
    Würde dagegen in eine eindeutige Verfahrenserklärung "hineingelesen", was sinnvollerweise hätte beantragt werden sollen, dann würde es sich bei dieser Vorgehensweise nicht mehr um eine Auslegung, sondern um eine Korrektur der Verfahrenserklärung handeln, welche mit dem Grundsatz der rechtsschutzgewährenden Auslegung nicht gerechtfertigt werden kann (vgl. BFH, Urteil vom 28.11.2018 - I R 61/16, BFH/NV 2019, 898 ).
  • BFH, 08.10.2019 - X R 23/18

    Auslegung der Beteiligtenbestimmung in der Klageschrift

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2020 - 10 K 3508/18
    Ist die Prozesserklärung dagegen klar und eindeutig und entspricht sie offensichtlich dem bekundeten Willen des Erklärenden, besteht kein Raum für eine gegenteilige Auslegung (zu allem BFH, Urteil vom 08.10.2019 - X R 23/18, BFH/NV 2020, 361 m.w.N.).
  • BFH, 23.11.1978 - I R 56/76

    Vertretungsberechtigung - Natürliche Person - Mangel in der Vertretung -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2020 - 10 K 3508/18
    Zudem sei die Person des Erklärenden nach der Rechtsprechung des BFH - anders als von den Klägern vorgetragen - gerade nicht umdeutungsfähig (Verweis auf Beschluss vom 23.11.1978 - I R 56/76, BStBl II 1979, 173 , Beschluss vom 10.04.2001 - V B 116/00, BFH/NV 2001, 1220 ; Urteil vom 14.06.2016 - IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676 ).
  • BFH, 10.04.2001 - V B 116/00

    USt-Festsetzung gegen GbR; Einspruchsbefugnis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2020 - 10 K 3508/18
    Zudem sei die Person des Erklärenden nach der Rechtsprechung des BFH - anders als von den Klägern vorgetragen - gerade nicht umdeutungsfähig (Verweis auf Beschluss vom 23.11.1978 - I R 56/76, BStBl II 1979, 173 , Beschluss vom 10.04.2001 - V B 116/00, BFH/NV 2001, 1220 ; Urteil vom 14.06.2016 - IX R 11/15, BFH/NV 2016, 1676 ).
  • BFH, 13.11.1998 - VII B 236/98

    Auslegung von Willenserklärungen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.12.2020 - 10 K 3508/18
    Denn die Klarheit und Eindeutigkeit einer Rechtsbehelfsschrift werde nicht dadurch in Frage gestellt, dass in ihr ein Rechtsbehelfsführer genannt werde, der von dem bezeichneten Bescheid nicht betroffen werde (Verweis auf BFH, Beschluss vom 13.11.1998 - VII B 236/98, BFH/NV 1999, 591 ).
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